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Gebrauchte Baustoffe, die beim Rückbau, Umbau oder der Sanierung von Bauwerken zum Beispiel als Bauschutt (aus Beton und Mörtel, Kies, Sand und Splitt, Ziegel, Kalksandstein und Keramik - gemischt oder separat), als Straßenaufbruch oder Bodenaushub anfallen, sind zu wertvoll für die Entsorgung auf einer Deponie. Sie bilden die Rohstoffe für die erneute Herstellung von Baustoffen, die vergleichbare Eigenschaften besitzen wie solche aus Primärrohstoffen. Sie werden in speziellen ortfesten Aufbereitungsanlagen (nach Anlieferung) und zum Teil mit mobilen Aufbereitungsmaschinen (direkt am Ort ihrer Entstehung) durch Brechen zerkleinert, sortiert und durch Sieben nach Korngrößen klassiert.
Moderne Aufbereitungsverfahren wie Windsichtung, Wäsche, Magnetscheider, Dichtetrennung und Sortierbänder sorgen für eine gezielte Abtrennung von unerwünschten Störstoffen wie z. B. Holz, Kunststoff, Metallen und Papier. Damit steigt die Qualität für die vorgesehene Wiederverwendung deutlich. Die so hergestellten „rezyklierten Gesteinskörnungen“ werden in vielfältigen Anwendungsgebieten wieder als hochwertige Baustoffe eingesetzt.
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Mineralische Recycling-Baustoffe bestehen in der Regel aus Granulaten, die zum überwiegenden Teil im Straßenbau, in zahlreichen Erdbauanwendungen (z. B. Bauwerkshinterfüllungen, Lärmschutzwällen), im Garten- und Landschaftsbau (z. B. als Vegetationsbaustoff), und zunehmend als Gesteinskörnungen für die Herstellung von Beton (Betonwerksteine, Beton für nicht konstruktive wie konstruktive Bauteile) verwendet werden. Voraussetzung für eine bestimmte Anwendung von Recycling-Baustoffen ist in jedem Fall die Gleichwertigkeit ihrer bautechnischen Eigenschaften im Vergleich zu Baustoffen aus Primärrohstoffen.
Ein weiteres wesentliches Kriterium ist ihre Umweltverträglichkeit. Recycling-Baustoffe dürfen keine Schadstoffe freisetzen, die die Qualität von Boden und Grundwasser nachhaltig negativ beeinflussen. Solche Stoffe können z. B. in der ersten Nutzungsphase in die Bauteile gelangt sein, die zu neuen Baustoffen recycelt werden. Deshalb werden diesbezüglich besondere Qualitätssicherungsmaßnahmen angewendet.
Welche und wie viel Recycling-Baustoffe verwendet werden, wird regelmäßig statistisch erfasst.
Die jüngsten Zahlen sind im so genannten Monitoring-Bericht des Kreislaufwirtschaftsträgers Bau (KWTB) zusammengestellt und kommentiert.
Prominente Beispiele für die Verwendung von Recycling-Baustoffen
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Qualität die Erfüllung einer erforderlichen Eigenschaft. Welche physikalischen oder chemischen Eigenschaften ein Baustoff in welcher Weise erfüllen muss, hängt von den Rahmenbedingungen seines vorgesehenen Verwendungszwecks ab.
Aus diesem Grunde existiert eine Vielzahl unterschiedlicher Normen und Regelwerke, die anwendungsbezogene Anforderungen an Recycling-Baustoffe formulieren. Auch dabei gilt im Grundsatz das Prinzip der Gleichwertigkeit, das heißt im Falle von Anforderungen der gleiche Maßstab wie bei den Anforderungen an Baustoffe aus Primärrohstoffen.
Die Gleichwertigkeit von Recycling-Baustoffen gegenüber solchen
aus Primärrohstoffen kann nur dann nachgewiesen werden, wenn sie
die gleichen bautechnischen Anforderungen erfüllen wie natürliche
Gesteinsbaustoffe, bezogen auf das jeweilige Anwendungsgebiet.
Nur so kann das am Markt erforderliche Vertrauen in diese Baustoffe
geschaffen und ausgebaut werden und damit ein realer Beitrag zur
Schonung der natürlichen Ressourcen sowie Erhalt der natürlichen
Schutzgüter Wasser und Boden erreicht werden.
Darüber hinaus ist bei Recycling-Baustoffen die Unbedenklichkeit
hinsichtlich potenzieller Auswirkungen auf die Umwelt, speziell
Boden und Grundwasser, nachzuweisen.
Diese liegen in
Deutschland (noch?) in der Zuständigkeit der Bundesländer.
Die bautechnischen Anforderungen an alle Arten von
Gesteinskörnungen
(natürliche, künstliche wie rezyklierte) im Hoch-,
Tief- und Straßenbau sind seit geraumer Zeit weitestgehend durch die
europäische Normung von Baustoffen geprägt. Derzeit noch national
geregelte Festlegungen an den Nachweis umweltrelevanter Merkmale
(s. o.) und spezieller bautechnischer Eigenschaften werden ebenfalls
nach und nach durch europäische Regelungen ersetzt werden.
Für andere Einsatzzwecke als klassifizierte Hoch-, Erd- und
Straßenbaumaßnahmen gelten zum Teil sehr spezielle
Detailanforderungen, die noch nicht oder nur teilweise in Normen
oder normenähnlichen Dokumenten festgeschrieben sind.
“Vollständige bundeseinheitliche“ Qualitätsnachweise sind somit nur
sehr schwierig zu führen. Die BRB hat deshalb schon sehr früh damit
begonnen, bestehende hoheitliche Regelwerke und Normen sowie
Regeln für Spezialfälle oder nicht genormte Bereiche zusammen
zutragen und in ein abgestuftes, weitgehend einheitliches
Gütesicherungssystem zu integrieren, so auch in der aktuellen
Ausgabe 2006 der
Richtlinien Recycling-Baustoffe, die Sie hier herunterladen können oder als gebundene Broschüre bei der Geschäftsstelle bestellt werden kann. Generell
werden in den Richtlinien die europäischen Grundlagen der so
genannten Werkseigenen Produktionskontrolle für alle produzierten
Recycling-Baustoffe angewendet. Durch eine entsprechende
Fremdüberwachung und Zertifizierung, vorgenommen von dafür
anerkannten Stellen, wird das System Gütesicherung komplettiert.
Die Optimierung der Voraussetzungen für die Qualitätssicherung liegt dabei zu einem bedeutenden Teil auf der Seite des Abbruchs und Rückbaus von Bauwerken sowie der möglichst vorselektierten und „sortenreinen“ Lagerung der Massen des Abbruchmaterials. Dabei ist bereits eine weitgehende Minimierung von Abfällen zur Beseitigung anzustreben (siehe GewAbfV). Daran anschließend sollten eine hochwertige, dem Stand der Technik entsprechende Aufbereitung und Lagerung der Recycling-Baustoffe erfolgen, welche eine bestmögliche Gleichmäßigkeit der Eigenschaftskennwerte sicherstellen.
Was bei der Lieferung von Recycling-Baustoffen nach europäischen Normen besonders zu beachten ist, erläutert der BRB-Leitfaden Recycling-Baustoffe nach europäischen Normen, derebenfalls zum herunterladen bereitsteht oder als Broschüre zu beziehen ist.
Die Güteüberwachung in der Recycling-Baustoffindustrie ist weitgehend
branchenintern organisiert und zwar den Bundesüberwachungsverband
Recycling-Baustoffe (BÜV-RB) e.V. mit seinen regionalen
Mitgliedverbänden sowie die Bundesgütegemeinschaft Recycling-
Baustoffe e. V.
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Die Qualitätssicherung erfolgt durch die Herstellwerke selbst (Werkseigene Produktionskontrolle WPK) und zusätzlich durch eine Fremdüberwachung und Zertifizierung
der Produkte und der WPK (zweimal jährlich für die Bautechnik und viermal jährlich für die Umweltverträglichkeit)
Einige zentrale (bautechnische) Regelwerke für Recycling-Baustoffe finden Sie unter folgenden Links:
Umweltrecht und Umweltregelsetzung sind in Deutschland weitgehend Ländersache. In den meisten Bundesländern bestehen daher (noch) individuelle Regelwerke mit Anforderungen an die Umweltverträglichkeit und der damit verbundenen Zulassung von Recycling-Baustoffen zu einzelnen Verwendungszwecken. Details erfahren Sie zum Beispiel über unsere Mitgliedsverbände in den Bundesländern.
Kontaktinformation:
Bundesvereinigung
Recycling-Baustoffe e.V. (BRB)
(Office Federal Union of
Recycling Building Materials)
Haus der Baustoffindustrie
Düsseldorfer Str. 50
D-47051 Duisburg
Tel.: 0203 / 99239-0
Fax: 0203 / 99239-97/98
E-mail:
info@recyclingbaustoffe.de
Internet:
www.recyclingbaustoffe.de